AGB

1. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Auftragsvertrages mit der Fa. Halmen Photo Design e.U.

Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von der Fa. Halmen Photo Design e.U. ausdrücklich bestätigt worden sind. Sollten in den Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Fa. Halmen Photo Design e.U. von allen Verpflichtungen den Veranstalter betreffend entbunden. Der Vertrag kommt bei einer zweiseitigen, schriftlichen Willensübereinstimmung zustande, es bedarf keiner Unterzeichnung des Angebotes.

2. Zahlungsbedingungen

(2) Die Zahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach der Vertragserfüllung – sofern nicht anders vereinbart – an die Fa. Halmen Photo Design e.U. in bar zu leisten. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung, kann die Firma Halmen Photo Design e.U. Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten eines anderweitigen Veranstaltungsauftrags, Stornierungskosten fordern. Sie haben die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungskosten: Dies Stornierungskosten belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für den Auftrag bzw. bei rechtzeitiger Absage ergeben sich folgende Stornierungskosten: Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag 80% des Gesamtpreises, bis 14 Tage vor dem Veranstatungstag 90% des Gesamtpreises, bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstag 95 % des Gesamtpreises, danach 100% des Gesamtpreises. Der Widerruf ist in Textform (z.B, Brief, E-Mail) an die folgende Adresse zu richten:
Halmen Photo Design e.U.
Hammerbachgasse 5/2, 2620 Neunkirchen
E-Mail: studio@halmen.at
Bei Buchungen zwei Wochen vor der Veranstaltung, werden bei einer Stornierung 90% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

3. Haftung, Schadenersatz bei Schäden/Diebstahl und vorzeitige Beendigung

(1.1) Der Veranstalter / Beauftrage hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Ordnungskräfte zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sach und Vermögungsschäden der Fa. Halmen Photo Design e.U., die durch Vandalismus oder mutwillige Zerstörung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung. Die Fa. Halmen Halmen Photo Design e.U. wird keinerlei Form von bedrohlichem Verhalten gegen unsere Mitarbeiter oder Missbrauch von Eigentum tolerieren. Sollte dies jedoch dennoch der Fall sein, so behält sich Fa. Halmen Halmen Photo Design e.U. das Recht vor, jegliche Leistungen umgehend vorzeitig zu beendigen.

(1.2) Für fahrlässige Schäden bzw. Diebstahl des Eigentums werden folgende Beträge (Brutto) in Rechnung gestellt: Hintergrund (Rollup): 280 Euro, Hintergrund (Stative): 300 Euro, Requisitenkiste wurde entwendet bzw. größten Teils der Requisiten ist nicht mehr verwendbar: 80 Euro. Kamera: 600 Euro, Drucker: 1400 Euro, Computer: 900 Euro, Blitzer: 300 Euro, grobe Schäden am Fotoboxgehäuse: 900 Euro.

(2) Für den Fall, dass die Fa. Halmen Photo Design e.U. durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Transportschaden, Wetterbedingungen) verhindert ist ihre Leistungen nachzugehen, sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadenersatz durch Fa. Halmen Photo Design e.U. wird in diesem Falle nicht geleistet.

(3) Für den Fall, dass es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, haftet die Fa. Halmen Photo Design e.U. nur für grob fahrlässiges Verschulden. Sollte es im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein, unsere Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen, wird der Veranstalter für die Ausfallszeit eine Minderung des Rechnungsbetrages im Verhältnis zur gebuchten Stundenzahl erhalten. (3.1) Der Vermieter haftet nicht, wenn aufgrund einer Platzänderung der Fotobox, die Fotobox dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Das Verschieben der Fotobox ist ausschließlich durch unser Personal möglich.

4. Verwendung der Fotos und deren Missbrauch

(1) Der Veranstalter stimmt zu, dass alle Fotos die mit Festprofi Fotobox geschossen wurden, zu Zwecken der Vermarktung von der Fa. Halmen Photo Design e.U. verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl gedruckt als auch online verwendet werden. Die Fa. Halmen Photo Design e.U. wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren Veröffentlichung Fa. Halmen Photo Design e.U. annimmt, dass sie sich für die Person/Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten. Falls ein Foto von Ihnen verwendet wurde, uns Sie dies nicht möchten, bitte wenden Sie sich an uns. Wir löschen dieses umgehend.

(2) Fa. Halmen Photo Design e.U. haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.

(3) Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten.

5. Aufbau am Tag der Veranstaltung

(1) Für den Aufbau unserer Fotobox muss der Veranstalter eine Fläche von mindestens 2x2m zur Verfügung stellen. Außerdem ist der Veranstalter für die Stromversorgung verantwortlich. Der Veranstalter hat für den rechtzeitigen und unbegrenzten Zugang zur Lokalität Sorge zu tragen, ansonsten kann ein zeitiger Aufbau/Abbau nicht gewährleistet werden. Ist der Zugang zur vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, behält sich der Vermieter nach einer angemessen Frist (30min), das Recht vor, diesen Aufbau nicht durchzuführen und Stornokosten in Rechnung zu stellen.

6. Preise

Unsere Preise sind größtenteils Pauschalpreise und gelten für den Veranstaltungstag an dem das Gerät in Verwendung war. Falls eine Anlieferung bzw. Abholung am Vortag erfolgt, stellen wir nur den einen Veranstaltungstag in Rechnung. Wird allerdings das Gerät bereits am Vortag bzw. am Tag nach der Veranstaltung, ohne Absprache mit dem Vermieter, in Betrieb genommen, werden weitere 50% des Betrages in Rechnung gestellt.

7. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. Halmen Photo Design e.U.

Stand April 2018.